Infoservice:
Aktuell
Aktuelle staatliche Fördermaßnahmen finden Sie unter www.bafa.de
Über die staatliche Förderbank Kfw erhalten sie vergünstigte Darlehenszinsen. www.kfw-foerderbank.de Auch unser Energieberater ist Ihnen gerne behilflich.

Steuerbonus für Handwerksleistungen Gemäß ƒ35 a Abs.2 S. 2 EStG können nun Handwerkerrechnungen auch bei selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen steuerlich geltend gemacht werden
Nutzen Sie diese Vorteile - wir beraten sie gerne persönlich oder unter www.zdh.de

Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe - Freistellungsbescheinigung -
Seit 01.01.2002 ist das "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" in Kraft. Man bezeichnet dieses Gesetz auch als "Bauabzugssteuer". Was hat es mit dieser Vorschrift auf sich? Das neue Gesetz bestimmt, dass ein Auftraggeber 15 Prozent der Bruttovergütung für Bauleistungen einzubehalten und an das zuständige Finanzamt zugunsten des Auftragnehmers zu zahlen hat.
Zum Steuerabzug verpflichtet sind als Auftraggeber Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne, somit auch sämtliche privaten Vermieter, Freiberufler und sonstige Gewerbetreibende.
Das Gesetz sieht drei Ausnahmefälle vor, bei deren Vorliegen ein Steuerabzug nicht vorgenommen werden muss:
1. Wenn der Auftraggeber ausschließlich steuerfreie Vermietungsumsätze ausführt und die Vergütungen im laufenden Kalenderjahr im gleichen Werkunternehmen 15.000 EUR nicht überschreiten, 2. wenn die Vergütungen an den gleichen Werkunternehmer im laufenden Kalenderjahr 5.000 EUR nicht übersteigen 3. wenn der Werkunternehmer eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegt.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das für zuständige Finanzamt Fürstenfeldbruck eine Freistellungsbescheinigung mit Datum vom 18.10.2004 erteilt hat.
Wir haben die für unsere gewerblichen Kunden so wichtige Bescheinigung vom Finanzamt gleich mit der maximal möglichen Laufzeit von 3 Jahren erhalten.
Bescheinigung vom Finanzamt als .pdf

"Die Zeit des billigen Stroms ist vorbei"
Privatkunden und die Industrie müssen mit steigenden Preisen rechnen... Deshalb: Bauen sie sich ihr eigenes Kraftwerk auf's Dach wir helfen ihnen dabei... Nutzen sie die Zeit, solange noch gefördert wird.
- Einspeisevergütung durch Energieeinspeisegesetz www.solarfoerderung.de - verbilligte Darlehen durch die staatliche Kfw-Förderbank - Solarpaket zu günstigen Konditionen im Landkreisverbund ZIEL 21
Wir installieren eine Photovoltaikanlage auch auf ihrem Dach. Egal, ob als Aufdach- oder Indachlösung - fragen sie an. Als Mitglied im Landkreis-Verbund ZIEL 21 sind wir ihr Ansprechpartner.

Im April 2001 hat die Fa. LEIB die erste Photovoltaikanlage im Rahmen des Landkreisprojektes Energieforum "ZIEL 21" eingebaut.
Auch bei dieser Umwelttechnologie sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

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